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aGBs

1 Geltungsbereich

  1. Die vorliegende Vereinbarung regelt das Rechtsverhältnis im Hinblick auf die Teilnahme an Ultraschallseminaren zwischen dem Veranstalter Jens Schneider Ultraschallkurse, im Brühl 28, 79219 Staufen (nachfolgend Veranstalter) und dem einzelnen Teilnehmer/der einzelnen Teilnehmerin (nachfolgend Teilnehmer).
  2. Die Vereinbarung ist gültig für Anmeldungen, die nach dem 23.03.2023 abgesendet wurden.
  3. Der Veranstalter bietet verschiedene Ultraschallkurse an. Eine konkrete Inhaltsbeschreibung der angebotenen Kurse entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot auf der Webseite.
  4. Sie können diese Teilnahmebedingungen auf unserer Webseite unter der URL www.echokurs.info/Impressum/AGBs.html einsehen. Es besteht zudem die Möglichkeit, diese Teilnahmebedingungen über die Funktion Ihres Browsers herunterzuladen und auszudrucken.

 

2 Teilnahme/Buchung von Jens Schneider Ultraschallseminaren

  1. Anwesenheitsberechtigt sind ausschließlich als Teilnehmer angemeldete Personen.
  2. Der Veranstaltet bietet Ihnen die Möglichkeit einer direkten und verbindlichen Seminarbuchung über die Jens Schneider Ultraschallkurse Webseite, erreichbar unter der URL www.echokurs.info. Die Seminarbuchung stellt hierbei ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages für die Teilnahme am jeweiligen Ultraschallseminar dar.
  3. Buchungen können nur berücksichtigt werden, wenn im gewünschten Seminar noch Plätze frei sind.
  4. Durch Absenden des elektronischen Bestellformulars mit dem Button „Hiermit möchte ich mich verbindlich und kostenpflichtig anmelden.“ akzeptiert der Teilnehmer die hier niedergelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen und bestätigt dies zusätzlich durch die Aktivierung einer entsprechend gekennzeichneten Checkbox. Die Daten werden danach elektronisch an den Veranstalter übermittelt, welcher eine Platzreservierung für den gewünschten Kurs vornimmt (siehe § 2 Absatz 3). Der Teilnehmer erhält unmittelbar eine entsprechende Bestätigung mit den eingegangenen Daten. Der Veranstalter weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das endgültige Zustandekommen des Seminars vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl (siehe § 4 Veranstaltungsvoraussetzungen) abhängt. Die Bestätigung des Eingangs der Daten stellt zudem die Annahme der Buchung dar, so dass mit Zugang der Erklärung ein rechtsverbindlicher Vertrag für die Teilnahme an dem jeweiligen Seminar zustande kommt. Die Anmeldung wird mit der Bezahlung der sofort fälligen Teilnahmegebühr vollständig abgeschlossen.
  5. Buchungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Geldeingangs auf dem Konto

             IBAN: DE06 1203 0000 1008 3348 13
             BIC: BYLADEM1001 (Berlin) bearbeitet.

 

3 Teilnahmegebühr / enthaltene Leistungen.

  1. Die Gebühr für das „Seminar Echokardiographie für Einsteiger II“ beträgt 579,99 € inklusive Mehrwertsteuer. Die Gebühr für die Seminare „Echokardiographie für Einsteiger I“ sowie „Echokardiographie für Fortgeschrittene“ beträgt 699,99 € inklusive Mehrwertsteuer pro Teilnehmer und Seminar.
  2. In der Teilnahmegebühr enthalten sind die gesamten Seminarkosten, ein Skript passend zu dem jeweiligen Kursmodell (Einsteiger- oder Fortgeschrittenen-Seminar), sowie die Verpflegung während des Seminares. Die Verpflegung umfasst kleinere Snacks und Getränke sowie ein warmes Mittagessen am Samstag des Seminares. Die Möglichkeit der Rückvergütung bei Nicht-Inanspruchnahme der Verpflegung besteht ausdrücklich nicht.
  3. Die Seminargebühr beinhaltet keine sonstigen Aufwendungen des Teilnehmers (bspw. Kosten für Anreise, Unterbringung und Verpflegung / Verpflegung im Hotel).
  4. Die Teilnahme an den Ultraschallseminaren ist nur nach vorheriger Zahlung der Seminargebühr möglich.
  5. Die Kurse finden aus didaktischen Gründen nicht gemäß den aktuellen KBV-Richtlinien statt.
    Für jedes Seminar werden Fortbildungspunkte bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt, außerdem erhält jeder Teilnehmer eine gesonderte Bestätigung in der die unterrichteten Lehrgangsinhalte aufgeführt werden.
  6. Pro Seminar können maximal 28 Teilnehmer berücksichtigt werden. Der Veranstalter führt bei mehr als 28 Teilnehmern eine Warteliste. Bindend ist hier das Datum des Geldeingangs auf dem Konto des Veranstalters und nicht das Datum der Anmeldung.

 

4 Veranstaltungsvoraussetzungen

  1. Die Seminare finden ab einer Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen statt. Ein Anspruch auf Durchführung seitens der Teilnehmer besteht nicht, sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, werden die Seminarkosten in voller Höhe rückerstattet oder auf Wunsch mit einem gleichwertigen Kurs desselben Veranstalters verrechnet. Es können maximal 28 Teilnehmer pro Seminar geschult werden. Bei einer größeren Anzahl an Anmeldungen wird wie in § 3 Absatz 6 beschrieben verfahren.

 

5 Stornierung

  1. Bis 31 Tage vor Kursbeginn ist eine schriftliche Absage kostenfrei möglich. Bei späteren Absagen werden Verwaltungskosten in Höhe von 25% der Seminargebühr in Rechnung gestellt. Liegt 14 Tage vor Kursbeginn keine schriftliche Absage vor so ist die volle Kursgebühr ohne Abzug zu entrichten.
  2. Der Teilnehmer hat das Recht jederzeit einen Ersatzteilnehmer zu stellen.
  3. Es gilt ferner das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen gemäß § 355 sowie § 312 g des Bürgerlichen Gesetzbuches.

 

6 Verschieben / Nichtdurchführen von Seminaren

  1. Der Veranstalter behält sich vor im Ausnahmefall das Seminar, aus Gründen die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, zu verschieben oder abzusagen. Dies ist insbesondere der Fall bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, kurzfristigem krankheitsbedingten Ausfall von Referenten, bzw. sonstige für die Durchführung des Seminars wesentliche Personen oder höherer Gewalt.
  2. Soweit eine Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird die Veranstaltung spätestens 5 Tage vor Seminarbeginn abgesagt
  3. Im Falle, dass das Seminar verschoben oder abgesagt wird, steht dem Teilnehmer ein Rücktrittsrecht zu. Bereits bezahlte Seminargebühren werden vollständig zurückerstattet.

 

7 Haftungsbeschränkung

  1. Ansprüche des Teilnehmers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur auf dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  3. Die Einschränkungen der Absätze 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Beschreibungen und Bildmaterial zu den angebotenen Seminaren auf den Webseiten, in Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbeunterlagen stellen keine Zusicherung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer dar und werden nicht Inhalt des Vertrags.
  5. Der Teilnehmer verpflichtet sich eventuell vorhandene Allergien, gesundheitliche Einschränkungen, Krankheiten u.ä. die ihn und auch weitere Teilnehmer des Seminars gefährden oder gefährden könnten, vor Beginn des Kurses anzuzeigen.

8 Beschreibungen der Erlebnisse / Darstellungen

  1. Die Beschreibung der Ultraschallseminare auf der Webseite des Veranstalters sind zum Zeitpunkt ihrer Einstellung korrekt. Der Inhalt des durchgeführten Seminares kann jedoch geringfügigen Änderungen unterliegen.
  2. Die Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Seminare dienen lediglich als Anhaltspunkt für den geplanten Zeitraum der Durchführung der Seminare. Geringfügige zeitliche Abweichungen hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Seminare sind daher möglich. Die auf der Webseite des Veranstalters sowie in dessen Flyer erfolgten Zeitangaben sind daher vor diesem Hintergrund unverbindlich und können variieren.

9 Hinweise zur Datenverarbeitung

  1. Die Firma Jens Schneider Ultraschallkurse erhebt im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten des Teilnehmers. Der Veranstalter beachtet dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Ohne Einwilligung des Teilnehmers werden personenbezogene Daten des Teilnehmers nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  2. Jens Schneider Ultraschallkurse weist ausdrücklich darauf hin, dass ohne die Einwilligung des Teilnehmers personenbezogene Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung weitergegeben werden.
  3. Der Teilnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten bei Jens Schneider Ultraschallkurse zu erfragen.

 

10 Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten

  1. Der Veranstalter ist bei der Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten auf Anfrage behilflich. Er stellt hier lediglich die Kontaktadressen der nahegelegenen Hotels zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt keine professionelle Vermittlerrolle und hat kein finanzielles Eigeninteresse. Diese Hilfestellung ist zu keinem Zeitpunkt Gegenstand des Vertrages oder der Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter. Es kann folglich keine Gewähr für die jeweilige Unterbringung erbracht werden. Der Veranstalter versichert aber, dass Ihm zum Zeitpunkt der Übermittlung der Kontaktdaten keinerlei Beschwerden oder Unregelmäßigkeiten hinsichtlich der Unterbringung bekannt waren.

 

11 Schlussbestimmung

  1. Sollte eine der Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In diesem Fall sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen vielmehr ihrem Sinne zu beachten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an Ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.